abgeänderte Version aus den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGBs des Photographen-Handwerks(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle der Fotografin Mandy Karow erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGBs sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an Ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Das einfache Nutzungsrecht geht erst über nach vollständiger Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages an den Fotografen.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder, sei es für nicht private Zwecke und Veröffentlichung im Internet verlangt die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden( Foto: © www.meinefototraeume.de). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.
6. Die Negative/digitalisierten Daten verbleiben bei der Fotografin und werden 1 Jahr archiviert. Eine Herausgabe der Negative/digitalisierten Daten an den Auftraggeber erfolgt je nach Auftrag(Foto-CD).
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Bsp.Reisekosten) sind vom Auftraggeber zu tragen(Absprache bei Buchung). Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer aus(§19 USTG- Kleinunternehmerregelung).
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich
und Ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn
nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Die Fotografin verwahrt die Negative/digitalisierten Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt im Moment noch auf Kosten der Fotografin, deshalb bestimmt Sie selbst, wie und durch wen die Sendung erfolgt.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder/digitalisierten Daten zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer
Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte
Lichtbilder kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung/Verfremdung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist für den Kunden, dem Kunden nahestehenden Personen oder durch den Kunden beautragte Dienstleister für private sowie für öffentliche Zwecke untersagt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder
Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als
Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen,
wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für
den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren.
6. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der
Fotografin verändert werden.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
XII. Dateiformat:
Der Kunde erhält die von Ihm erworbenenen Dateien als hochauflösende Jpg-Datei zur freien Verfielfältigung auf CD/DVD. Es werden ausschließlich bearbeitete Bilder herausgegeben. Der Verkauf von Raw-Dateuien oder unbearbeiteten Jpg-Bildern ist nicht möglich.
XIII. Preisliste
Die angegebenen Preise beinhalten keine gesetzliche Mehrewertsteuer!(§10USTG-Kleinunternehmerregelung)




